0

Sie haben zurzeit keine Spielscheine im Warenkorb. Das könnte Sie interessieren:

6 Kreuze zum Glück

rd.75 Mio.

im Jackpot, Chance 1:140 Mio.

rd.1 Mio.

täglicher Jackpot, Chance 1:2,2 Mio.

rd.10.000

monatl. Rente, Chance 1:10 Mio.

  1. Home
  2. Service
  3. Hilfe / FAQs
Quick­play

Spielschein Automatisch ausfüllen und direkt abgeben

Quick­play

Hilfe / FAQ

Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zu westlotto.de übersichtlich zusammengestellt:

Allgemein

Systemvoraussetzungen

Sicherheit

Datenschutzerklärung

Registrierung und Identifizierung

Registrierung

1 Cent Banküberweisung (Online ID-Check)

Videoanruf mit WebID

Persönlich in einer Postfiliale mit POSTIDENT

Bankverbindung verifizieren

Spielangebot und Preise

Warenkorb

Eurojackpot

LOTTO 6aus49

Online-Rubbellose

TOTO

Sonderauslosungen

weitere Produkte

Spieleinsatz und Gebühren

Gewinne

Großgewinne

Mein WestLotto

Meine Daten

Mein Konto

Meine Spielhistorie

Meine DauerTipps

Spiellimit

Auszahlung

Einzahlung

Neue E-Mail-Adresse

Deregistrierung

Service-Angebote

Die WestLotto-App

WestLotto-Karte

DauerTipps

Newsletter

CSV-Upload

Unsere Annahmestellen

Allgemeines

Spielteilnahme

Gewinnauszahlung

DauerTipp-Angebot (Abo)

Spieler- und Jugendschutz

Spielerschutz

Die Durchführung von Lotterien und Sportwetten ist gemäß Glücksspielstaatsvertrag stark reglementiert. WestLotto hat den staatlichen Auftrag, das natürliche Bedürfnis nach Glücksspielen in geordnete Bahnen zu lenken und so der möglichen Entstehung einer Spielsucht vorzubeugen.

Infos zu Spieler- und Jugendschutz

Was ist LUGAS?
LUGAS ist die Abkürzung für „länderübergreifendes Glücksspielaufsichtssystem“.

Dies bedeutet, dass in Deutschland neuerdings die Überwachung des Glücksspielmarktes zentral überwacht wird. Neben der durch das Bundesland Hessen betrieben Spielersperrdatei OASIS, gibt es zwei weitere zentrale Dateien:

Die Zentraldateien unter LUGAS bestehen aus:

• Anbieterübergreifendes Einzahlungslimit
• Anbieterübergreifende Aktivitätsdatei

Die Verantwortung für LUGAS liegt gemäß Glücksspielstaatsvertrag beim Land Sachsen-Anhalt.

Welche WestLotto Produkte betrifft das anbieterübergreifende Einzahlungslimit?
Laut dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) ist ein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit zu hinterlegen, wenn Sie Lotterien mit mehr als zwei Ziehungen pro Woche spielen möchten. Dies gilt aktuell für KENO und Rubbellose.

Was bedeutet „anbieterübergreifendes Einzahlungslimit“?
Im aktuellen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) ist ein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit vorgeschrieben, welches Sie bis zu einem Betrag von monatlich 1.000 € selbst wählen. Dies gilt für alle Lotterien mit mehr als zwei Ziehungen pro Woche z.B. für KENO, Rubbellose und Automatenspiele.

Eine Spielteilnahme an KENO und Rubbellosen ist nur möglich, wenn Sie ein monatliches „anbieterübergreifendes Einzahlungslimit“ angeben.

Die anderen Lotterien wie z.B. LOTTO 6aus49 oder Eurojackpot sind vom anbieterübergreifenden monatlichen Einzahlungslimit nicht betroffen. Das anbieterübergreifende monatliche Einzahlungslimit gilt auch für alle anderen Spiel-Konten, die Sie eventuell bei anderen legalen Glücksspielanbietern im Internet haben.

Was bedeutet „anbieterübergreifende Aktivitätsdatei“?
Um Spielsucht im Internet vorzubeugen, soll das parallele Spielen auf mehreren Glücksspielseiten verhindert werden. Dafür gibt es die sog. Aktivitätsdatei. Bei bestimmten Spielarten (z.B. KENO, Rubbellose oder Automatenspielen) wird daher vor der Spielteilahme geprüft, ob die Person eventuell bereits bei einem anderen Glücksspielanbieter aktiv ist. Ist dies der Fall, kann vorerst nicht gespielt werden.

Beim Kauf von KENO oder Rubbellosen werden Sie als „Aktiv“ an LUGAS gemeldet und Sie können bei keinem anderen Anbieter spielen. Durch einen Klick auf „KENO und Rubbellose pausieren“, „Logout“ oder automatisch nach einer 30-minütigen Inaktivität auf der westlotto.de, können Sie wieder bei jedem Anbieter spielen.

Wie werde ich für LUGAS registriert?
Sobald Sie ein „Anbieterübergreifendes Einzahlungslimit“ auf westlotto.de angeben, werden Sie als WestLotto-Kunde bei LUGAS registriert.

Ich habe mich bereits für LUGAS bei einem anderen legalen Anbieter registriert. Muss ich erneut ein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit angeben?
Nein, Sie können das bestehende anbieterübergreifende Einzahlungslimit nutzen.

Wenn Sie ein neues Limit wählen, beachten Sie bitte, dass eine Erhöhung Ihres „Anbieterübergreifenden Einzahlungslimits“ erst nach gesetzlich festgelegten 7 Tagen greift. Ein Herabsetzen des Limits greift sofort.

Jugendschutz

Noch da?

Wenn Sie noch weiterspielen möchten klicken Sie auf "OK", ansonsten werden Sie automatisch ausgeloggt.

Sie werden abgemeldet. 01:00 Minuten

Was ist eine Aktivmeldung?

Für das Spiel von Rubbellosen und KENO ist es erforderlich, dass wir Sie bei der bundesweiten Aktivitätsdatei melden. Dort wird sichergestellt, dass Sie nicht bei unterschiedlichen Anbietern gleichzeitig spielen. Dieses Vorgehen dient Ihrem Spielerschutz.