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Compliance

Hinweisgebersystem

Das Hinweisgebersystem WestLottos gibt Ihnen die Möglichkeit, uns über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Compliance Regeln zu informieren und somit zu deren Aufdeckung beizutragen.

Falls Sie konkrete Hinweise auf sicherheitskritische Schwachstellen in den IT-Systemen oder Webanwendungen von WestLotto haben, so können Sie diese ebenfalls über das Hinweisgebersystem abgeben.

Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und internen Compliance-Regeln

Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und internen Compliance-Regeln hat für WestLotto höchste Priorität. Verstöße dagegen müssen frühzeitig erkannt werden, um entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten und mögliche Schäden für Kunden, Mitarbeiter, Geschäftspartner und das Unternehmen abzuwenden.

Verstöße im Unternehmen

Um von Verstößen im Unternehmen rechtzeitig zu erfahren und Hinweisen angemessen nachgehen zu können, hat WestLotto mehrere Meldewege eingerichtet. Über diese können sowohl Mitarbeiter WestLottos als auch Außenstehende Hinweise z.B. auf potenzielle Bestechungsdelikte, Betrug, Verstöße gegen geldwäscherechtliche Vorgaben, Kartellrechtsverstöße oder die Verletzung von Rechnungslegungsvorschriften abgeben.

Kontakt mit der Compliance-Beauftragten WestLottos

Wenn Sie konkrete, begründete Hinweise auf schwere Rechtsverletzungen oder Regelverstöße bei WestLotto haben oder solche vermuten, haben Sie folgende Möglichkeiten, Kontakt mit der Compliance-Beauftragten bei WestLotto aufzunehmen:

  • per Online-Formular: https://westlotto.advowhistle.de/
  • per Telefon: 0251 7006-1144 (Montag bis Freitag zu den Geschäftszeiten)
  • per E-Mail an: compliance@westlotto.de
  • per Brief an:

Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG
Compliance-Beauftragte
Weseler Straße 108-112
48151 Münster

Auch anonyme Hinweise sind möglich. In so einem Fall nutzen Sie bitte ausschließlich das Online-Formular und ergänzen Sie bitte möglichst viele Details und, sofern vorhanden, auch Unterlagen, die Ihren Verdacht stützen. Denn nur wenn sich hinreichend konkrete Untersuchungsansätze und Möglichkeiten der Beweisführung ergeben, kann Ihr Hinweis letztlich etwas bewirken.

WestLotto geht allen Hinweisen nach. Im Zusammenhang mit deren Bearbeitung wird höchste Vertraulichkeit und Fairness im Umgang mit dem Hinweisgeber sichergestellt. Dies gilt auch für gegebenenfalls von einem Vorwurf betroffene Mitarbeiter.

Nicht für Beschwerden

HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass unser Hinweisgebersystem nicht für Beschwerden gedacht ist. Sollten Sie im Hinblick auf die Dienstleistungen und Produkte WestLottos unzufrieden sein, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Datenschutz.

Noch da?

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Was ist eine Aktivmeldung?

Für das Spiel von Rubbellosen und KENO ist es erforderlich, dass wir Sie bei der bundesweiten Aktivitätsdatei melden. Dort wird sichergestellt, dass Sie nicht bei unterschiedlichen Anbietern gleichzeitig spielen. Dieses Vorgehen dient Ihrem Spielerschutz.